Das Amtsgericht oder eine Staatsanwaltschaft erteilte Ihnen die Auflage, an die Frederic-von-Anhalt-Stiftung eine Zahlung zu leisten? In diesem Fall bitten wir Sie, nur die folgende Bankverbindung für Geldauflagen oder Bußgelder zu nutzen:
Konto 30030400 BLZ 80053572 Sparkasse Dessau |
IBAN: DE52 8005 3572 0030 0304 00
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21DES
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Wichtige Hinweise:
Geben Sie stets das Aktenzeichen im Verwendungszweck an. Nur dann können wir die zuständige Behörde über Ihren Zahlungseingang informieren. Zahlungen im Rahmen einer Geldauflage gelten nach dem Gesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende. Deshalb können wir eine Spendenbescheinigung nicht ausstellen. Geben Sie daher nie als Betreff „Spende“ an. Dies könnte sonst zu Nachteilen für Sie führen.
Ihre Zahlungsfrist oder die Möglichkeit Ratenzahlung zu nutzen dürfen wir nicht beeinflussen. Bitte wenden Sie sich direkt das zuständige Gericht. Es ist uns leider nicht gestattet, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
Sehr geehrte Richter und Staatsanwälte,
Ihre Zuweisung hilft, denn wir sind auf Spenden und Geldauflagen angewiesen, um Projekte rund um behinderte Kinder in Sachsen-Anhalt mit zufinanzieren. Wir informieren zeitnah über die Eingänge und nicht geleistete Auflagen. Die Verfahren behandeln wir vertraulich.
Überweisungsträger oder Kontoaufkleber können Sie hier bestellen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ihr Stiftungs-Team